Alle Ärzte in Deutschland – mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten – können medizinisches Cannabis verschreiben. Es wird nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft, was den Zugang für Patienten erleichtert. Diese Änderung ermöglicht eine breitere Anwendung von Cannabis als Therapieoption und bietet Patienten mehr Behandlungsmöglichkeiten.
Die Telemedizin ermöglicht es Patientinnen und Patienten, ärztliche Beratungen ortsunabhängig in Anspruch zu nehmen. Sofern die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Therapie mit medizinischem Cannabis als medizinisch geeignet beurteilt, kann im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben ein entsprechendes Rezept ausgestellt werden.
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